Seit einiger Zeit kursiert das Thema in Vermieter-Foren und Fachartikeln:
Alle Messgeräte für Heizung und Warmwasser müssen fernablesbar sein.
Viele Vermieter fragen sich: Bin ich überhaupt betroffen? Muss ich jetzt sofort handeln? Und was passiert, wenn ich es nicht tue?
Die kurze Antwort: Nicht alle sind betroffen, und wer betroffen ist, hat noch Zeit. Aber diese Zeit läuft. Hier kommt der klare Überblick, damit du weißt, wo du stehst.
Was steckt hinter der Fernablese-Pflicht?
Die Heizkostenverordnung (HeizkostenV) schreibt vor, dass Messgeräte für Wärme und Warmwasser fernablesbar sein müssen. Das bedeutet: Die Verbrauchsdaten werden nicht mehr durch einen Ableser vor Ort erfasst, sondern automatisch übermittelt – per Funk oder digitaler Schnittstelle.
Hintergrund ist das Ziel, Mietern monatliche Verbrauchsinformationen zugänglich zu machen und die Abrechnung transparenter zu gestalten. Der Gesetzgeber hat dafür eine klare Frist gesetzt.
Ab wann gilt die Pflicht?
Die Pflicht gilt ab dem 1. Januar 2027. Bis zu diesem Datum müssen alle neu installierten oder ausgetauschten Messgeräte fernablesbar sein – und bestehende Geräte, die noch nicht fernablesbar sind, müssen bis dahin umgerüstet oder ersetzt werden.
Wichtig: Wer seine Geräte bereits in den letzten Jahren erneuert hat, ist oft schon auf der sicheren Seite. Viele moderne Geräte sind bereits fernablesbar – auch wenn sie noch nicht aktiv so genutzt werden.
Bin ich als Privatvermieter betroffen?
Ja, wenn du Heizkostenverordnung-pflichtig bist. Das bist du, wenn dein Gebäude über eine zentrale Heizanlage verfügt, die mehrere Einheiten versorgt – also bei Mehrfamilienhäusern mit gemeinschaftlicher Heizung.
Nicht betroffen bist du, wenn:
- jede Wohneinheit eine eigene, separate Heizung hat (z. B. Gasetagenheizung)
- du ein Einfamilienhaus vermietest
- das Gebäude aus der HeizkostenV-Pflicht ausgenommen ist (z. B. bestimmte Kleinstgebäude)
Im Zweifel lohnt ein kurzer Blick auf die bestehenden Messgeräte und ein Gespräch mit dem Messdienstleister.
Was passiert, wenn ich nichts tue?
Wenn die Messgeräte nach dem 31. Dezember 2026 nicht fernablesbar sind, hat dein Mieter das Recht, die Heizkostenabrechnung um 15 Prozent zu kürzen (§ 12 HeizkostenV). Das trifft direkt deine Einnahmen.
Dazu kommt: Die monatliche Verbrauchsinformation, die du deinen Mietern ab 2027 bereitstellen musst, lässt sich ohne fernablesbare Geräte schlicht nicht erfüllen.
Was ist jetzt zu tun?
Drei Schritte genügen:
Zuerst: Prüfen, welche Messgeräte in deinem Objekt verbaut sind. Häufig hat dein Messdienstleister bereits modernisiert oder plant es – eine kurze Rückfrage klärt das.
Dann: Handeln, falls die Geräte noch nicht fernablesbar sind. Die Umrüstung läuft in der Regel über den Messdienstleister und ist kein Riesenprojekt – aber sie braucht Vorlauf.
Schließlich: Abrechnung anpassen. Wenn fernablesbare Geräte vorliegen, ändert sich der Ablauf der Heizkostenabrechnung leicht. Wer seine Abrechnung selbst erstellt, sollte das im Blick haben.
Kurz gesagt
Fernablese-Pflicht trifft Vermieter mit zentraler Heizanlage. Die Frist läuft bis Ende 2026. Wer jetzt prüft und bei Bedarf handelt, ist auf der sicheren Seite – und spart sich die Kürzung von 15 Prozent.
Meine Excel-Vorlage für die Nebenkostenabrechnung ist bereits auf die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung ausgelegt – damit ist der Umstieg auf fernablesbare Geräte rechnerisch kein Mehraufwand.
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Von Herz zu Herz, Stephanie
Dieser Beitrag fasst allgemeine Grundlagen verständlich zusammen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Im Zweifel gelten der Mietvertrag und die aktuellen gesetzlichen Vorschriften.
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